Beiträge zur Pflegeversicherung - Änderung zum 01.07.2023

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird unter anderem der Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4% angehoben. Der Zuschlag für Kinderlose erhöht sich auf 0,6%.
Neben der Beitragssatzveränderung zum 01.07.2023 wird aber auch eine Entlastung in der Beitragshöhe zur Pflegeversicherung festgelegt. 

Mitglieder, die Eltern von mehreren Kindern sind, können nun, ab dem 01.07.2023, mit einem Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung rechnen: 

Wie hoch sind die Beitragssätze ab 01.07.2023?

Mitglied Beitragssatz zur Pflegeversicherung Hinweis
ohne Kinder  4,00 %  
mit 1 Kind 3,40 % lebenslang
mit 2 Kindern 3,15 % * bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
mit 3 Kindern 2,90 % *
mit 4 Kindern 2,65 % *
mit 5 und mehr Kindern 2,40 % *
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