Haushaltshilfe

Unterstützung für Ihre Familie!

Sie benötigen aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung für den Haushalt und die Betreuung Ihrer Kinder? Dann kann eine Haushaltshilfe über die novitas die Lösung sein. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und wir bieten Ihnen sogar mehr als der Gesetzgeber vorsieht.

Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie bisher den Haushalt geführt haben und keine andere Person (z.B. Partner oder Partnerin, ältere Kinder, weitere Angehörige) in Ihrem Haushalt diesen weiterführen kann, können wir Ihnen Kosten für eine Haushaltshilfe erstatten:

Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt

Wenn Sie zur Behandlung ins Krankenhaus oder zu einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme (Kur) müssen, deren Kostenträger die Novitas BKK ist und gemeinsam mit einem Kind in einem Haushalt leben, das entweder jünger als 14 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Bei schwerer Erkrankung

Wenn Sie Ihren Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können, z.B. nach einer Krankenhausbehandlung oder einer Operation und bei Ihnen keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt.

Bei Schwangerschaft/Entbindung

Wenn Sie Schwangerschaftsbeschwerden oder Probleme nach einer Entbindung haben, die über das normale Maß hinausgehen und diese Ihnen die Weiterführung des Haushalts unmöglich machen.

Welche Kosten übernimmt die Novitas BKK?

Für Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau oder wenn Sie mit der Haushaltshilfe bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, erstatten wir einen nachgewiesenen Netto-Verdienstausfall in angemessener Höhe, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze sowie entstandene Fahrkosten.

Bei Unterstützung durch eine sonstige Privatperson, erstatten wir die Kosten in angemessener Höhe. Als angemessen gilt ein Betrag von maximal 11,75 Euro (2025) pro Stunde.

Wird eine Hilfe für den Haushalt durch einen Vertragspflegedienst oder caritativen Vertragspartner geleistet, kann dieser direkt mit der Novitas BKK abrechnen. Hier gelten dann die vereinbarten Vertragssätze.

Muss ich etwas zuzahlen?

Ab dem 18. Geburtstag wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro für jeden Tag der Haushaltshilfe einbehalten.

Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung geleistet, entfällt die Zuzahlung.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Sie füllen einfach, den entsprechenden Antrag auf Haushaltshilfe inklusive der medizinischen Begründung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt aus und reichen ihn bei uns ein. Den Antrag finden Sie gleich hier.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe bei uns eintrifft, damit wir ihn prüfen können.

Wie lange erstatten wir die Kosten für die Haushaltshilfe?

Die Dauer der Bezuschussung für eine benötigte Haushaltshilfe ist unterschiedlich:

  • solange Sie im Krankenhaus- oder der Vorsorge- bzw. Reha-Klinik behandelt werden oder Sie mit Ihrem Kind aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden müssen
  • bei einer schwerwiegenden Erkrankung maximal vier Wochen
  • bei Erkrankungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Entbindung bis maximal sechs Tage nach der Entbindung

Wie erhalte ich die Erstattung?

Wir erstatten Ihnen, die nachgewiesenen Kosten auf Ihr Konto.

Nachweise sind die Verdienstausfallbescheinigungen der Haushaltshilfe und Quittungen über die von Ihnen geleisteten Zahlungen.

Wichtig: Die Haushaltshilfe muss die zusätzlichen Einkünfte an das zuständige Finanzamt melden.

Unser besonderes Angebot für Sie:

Frühgeburt vermeiden: Das Ziel unserer Spezialprogramme für Schwangere „Hallo Baby" und "BabyCare“ ist unter anderem, die Frühgeburtenrate zu senken, denn durch Frühgeburten können Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen entstehen. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Persönliche Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner finden:

Einfach Daten eingeben und Suche starten.

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