Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und Ihrem persönlichen Lebensumständen. Für jede Situation gibt es deshalb unterschiedliche Leistungsangebote.

Pflegegeld

Wenn eine Person Ihres Vertrauens die Pflege für Sie zu Hause übernimmt, wird Pflegegeld gezahlt.

Pflegegrad Leistungen max. Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1  
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro

Pflegesachleistung

Mit ambulanten Sachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Pflegegrad Leistungen max. Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1  
Pflegegrad 2 796 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Übernehmen sowohl ein professioneller Pflegedienst, als auch eine Person Ihres Vertrauens Ihre Pflege, so vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den Wert der in Anspruch genommen Sachleistungen.

Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und zwar bis zu 1.685 Euro. Dieser Betrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 843 Euro erhöht werden.

  • Einen Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier.
  • Weitere Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie hier.

Kurzzeitpflege

Ist die häusliche Pflege kurzzeitig nicht möglich, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Höhe der Leistung beträgt ab dem 01.01.2025 bis zu 1.854 Euro im Jahr für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

Dieser Betrag kann sich um bis zu 1.685 Euro aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege auf bis zu 3.539 Euro (ab dem 01.01.2025) erhöhen.

Mehr dazu finden Sie hier.

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung)

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Darin enthalten sind auch die Kosten der morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste der Einrichtungen. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden.

Pflegegrad Leistungen max. Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1  
Pflegegrad 2    721 Euro
Pflegegrad 3 1.357 Euro
Pflegegrad 4 1.685 Euro
Pflegegrad 5 2.085 Euro

Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Personen im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Vollstationäre Pflege

Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, haben Sie Anspruch auf vollstationäre Pflege.

Pflegegrad Leistungen max. Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 131 Euro mtl.
Pflegegrad 2    805 Euro
Pflegegrad 3 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.096 Euro

Zusätzlich zur der oben genannten Leistungspauschale erhalten Sie bei einer Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag zu Ihrem Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten und der Ausbildungsumlagen. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von Ihrer gesamten Aufenthaltsdauer in vollstationärer Pflege.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 1 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden.

Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Pflegeleistungen auf einen Blick

Eine Übersicht der Pflegeleistungen finden Sie hier.

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