Selbsthilfeförderung der Novitas BKK und Selbsthilfegruppen
Nahezu für alle Krankheiten und Behinderungen gibt es Selbsthilfegruppen, die mit ihren vielfältigen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zum Leistungsangebot der Novitas BKK bilden. Selbsthilfegruppen bieten dabei die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, Rat und Unterstützung zu erhalten und gemeinsame Lösungen zu finden.
Gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung bildet § 20 h SGB V. Hier ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit einem fest definierten Betrag Aktivitäten fördern, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einem festgelegten Verzeichnis von Krankheitsbildern zum Ziel gesetzt haben.
Die Novitas BKK unterstützt dabei die Stärkung der Selbsthilfe und trägt zu deren Weiterentwicklung bei, indem sie Ihren vollständigen Förderbetrag der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung stellt.
Generelle Unterstützung zur Selbsthilfe und Hilfe bei Fragen bietet die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) unter https://www.nakos.de
Informationen zur Pauschalförderung finden Sie beim GKV Spitzenverband unter diesem Link.
Informationen zur Projektförderung finden Sie hier beim BKK Dachverband.
BKK ArGe NRW (BAN)
z.Hd. Herrn Dirk Ebertz
Willy-Brandt-Platz 3
46045 Oberhausen
Tel. 0208 / 88046-1077
Dirk.Ebertz@viactiv.de
