Sehhilfen

Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen dienen dem Ausgleich einer Fehlsichtigkeit der Augen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Novitas BKK die Kosten für Brillengläser im Rahmen der Vertragspreise.


Für Kinder bis zum 17. Lebensjahr

Gibt es Voraussetzung für die Kostenübernahme von Sehhilfen? Voraussetzung ist eine Verordnung Ihrer augenärztlichen Praxis.

Die Abgabe erfolgt durch eine unserer Vertragspartner-Augenoptik, da so gesichert ist, dass Sie durch ausgebildetes Fachpersonal betreut werden. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können wir die Kosten für die Brillengläser übernehmen und Sie in Garantie- oder Streitfällen bestmöglich unterstützen.

Einen Vertragspartner-Optiker in Ihrer Wohnortnähe teilt Ihnen unser Fachbereich gerne mit.

Werden meine Kosten für Sehhilfen übernommen?

Sehhilfen für Kinder werden von uns unabhängig von der Dioptrienzahl bezuschusst.

Wir zahlen für Ihr Kind einen Zuschuss zu den Kosten für die Brillengläser und die Kontaktlinsen in Höhe der Vertragspreise.

Brillen

Die jeweilige Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Sehstärke und der Art des Glases. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrem Optiker oder Ihrer Optikerin.

Kontaktlinsen

Kontaktlinsen werden von uns bezuschusst, wenn die medizinische Notwendigkeit von einer augenärztlichen Praxis bescheinigt wurde. Möchte Ihr Kind anstatt einer Brille lieber Kontaktlinsen tragen, so bekommen Sie maximal die Kosten erstattet, die Sie für eine Brille als Zuschuss bekommen hätten.

Eigenanteil

Das Brillengestell und eventuelle Pflegemittel für Kontaktlinsen bezahlen Sie selbst. Sollten Sie sich für höherwertige Brillengläser oder Kontaktlinsen entscheiden, die den Vertragspreis überschreiten (zum Beispiel wegen Entspiegelung oder Härtung der Gläser), tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Werden Sportbrillen bezuschusst?

Bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht - in der Regel mit Schulabschluss nach der 10. Klasse oder nach dem Abitur – übernehmen wir die Kosten für eine Brille mit Kunststoffgläsern für den Schulsport. Das Brillengestell zahlen Sie selbst.


Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

Gibt es Voraussetzung für die Kostenübernahme von Sehhilfen? Sehhilfen sind bei Erwachsenen nur dann eine Leistung von uns, wenn:

  • die Fehlsichtigkeit (Korrektur in der Ferne) auf einem Auge mehr als sechs Dioptrien beträgt oder
  • eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien vorliegt oder
  • bei einer so schweren Sehbeeinträchtigung, dass trotz Brille oder Kontaktlinsen nur noch eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge vorliegt.

Voraussetzung ist eine augenärztliche Verordnung (Rezept).

Die Abgabe erfolgt durch eine unserer Vertragspartner-Augenoptik, da so gesichert ist, dass Sie durch ausgebildetes Fachpersonal betreut werden.

Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können wir die Kosten für die Brillengläser übernehmen und Sie in Garantie- oder Streitfällen bestmöglich unterstützen.

Eine Vertragspartner-Augenoptik in Ihrer Wohnortnähe teilt Ihnen unser Fachbereich gerne mit.

Welche Kosten werden von der Novitas BKK übernommen?

Reichen Sie die ärztliche Verordnung Ihrer augenärztlichen Praxis bei unserer Vertragspartner-Augenoptik ein. Die Augenoptik rechnet den Vertragspreis direkt mit uns ab.

Brillen

Wenn die o.g. Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, zahlen wir einen Zuschuss zu den Kosten für die Brillengläser und die Kontaktlinsen in Höhe der Vertragspreise.

  • Einstärkengläser: zwischen zehn Euro und 80 Euro.
  • Mehrstärkengläser: bis zu 100 Euro.

Die jeweilige Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Sehstärke und der Art des Glases. Sie kann zwischen zehn Euro und mehr als 100 Euro pro Glas liegen. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer Augenoptik.

Kontaktlinsen

Die Kosten für Kontaktlinsen werden von uns bezuschusst, wenn die medizinische Notwendigkeit von einer augenärztlichen Praxis auf einer Verordnung bescheinigt wurde. Entscheiden Sie sich anstatt für eine Brille freiwillig für Kontaktlinsen, so erhalten Sie von uns maximal die Kosten erstattet, die Sie für eine Brille von uns bezuschusst bekommen hätten. Eventuelle Pflegemittel zahlen Sie selbst.

Eigenanteil

Ab dem 18. Lebensjahr haben Sie eine Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro bis maximal zehn Euro für jedes Hilfsmittel zu leisten.

Bei Brillengestellen, eventuellen Pflegemitteln für Kontaktlinsen sowie höherwertigen Brillengläser oder Kontaktlinsen, die den Vertragspreis überschreiten (zum Beispiel wegen Entspiegelung oder Härtung der Gläser) tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Bekomme ich eine erneute Kostenübernahme für eine neue Sehhilfe, wenn sich meine Sehkraft verändert?

Hat sich Ihre Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, haben Sie bei uns einen neuen Anspruch auf eine Sehhilfe. Bitte wenden Sie sich an Ihre augenärztliche Praxis für eine neue Verordnung und reichen Sie diese anschließend bei unserer Vertragspartner-Augenoptik ein.

Welche Sehhilfen werden nicht bezuschusst?

Arbeitsplatz- oder Bildschirmarbeitsbrillen werden nicht von uns bezahlt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber.


Besondere Angebote

Zuschuss durch die Novitas BKK

Zusätzlich ist im Rahmen des FLEXCHECK Zusatzguthabens ein Zuschuss von 300 Euro möglich.

Keywords: Sehhilfe, Sehhilfen, Kosten für Kontaktlinsen

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