Psychotherapie

Unter einer Psychotherapie versteht man die gezielte Behandlung psychischer (seelischer) Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen. Die Behandlung kann ambulant in psychologischen Praxen, bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten erfolgen, oder stationär in Fachkliniken.

Wie kann ich herausfinden, welche Therapie mir helfen kann?

Die Behandlung kann in

  • Einzeltherapien
  • Gruppentherapien
  • durch Kombination von Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt werden.

Nehmen Sie Kontakt zu einer zugelassenen Psychotherapiepraxis Ihrer Wahl auf. Im Rahmen einer 50-minütigen Sprechstunde (je nach Praxis auch 2x25 Minuten möglich) wird festgestellt, 

  • ob eine Erkrankung vorliegt,
  • welche Erkrankung vorliegt,
  • welche Therapieform Sie benötigen und
  • ob ggf. eine Dringlichkeit geboten ist.

Sie benötigen hierfür keine ärztliche Überweisung oder vorherige Genehmigung von uns.

Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Sprechstunden für Erwachsene und bis zu fünf Sprechstunden für Kinder- und Jugendliche.

Über das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie eine Bescheinigung.

Eine Patienteninformation zum Antragsverfahren und den Therapieformen finden Sie hier: PTV 10 Information für Patienten.pdf

Wie finde ich eine Praxis für Psychotherapie in der Nähe?

Über die Internetsuche

Oft können Sie eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten über eine Internetsuche finden, z.B. auf folgenden Internetseiten:

Über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung

  • Sofern Sie selbst keine psychotherapeutische Praxis finden, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Sie vermittelt Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde.
  • Wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein Therapiebedarf festgestellt, vermittelt die Terminservicestelle Ihnen Termine für probatorische Sitzungen.
  • Wird in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein Akutbedarf festgestellt, vermittelt die Terminservicestelle Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Termin für den Beginn der Akutbehandlung.

Die Terminservicestelle erreichen Sie bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.eterminservice.de/terminservice.

Wie gehe ich vor, wenn ein psychotherapeutischer Therapiebedarf festgestellt wurde?

Wurde in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein Therapiebedarf festgestellt, folgen im Anschluss zwei bis maximal vier (bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs) probatorische Sitzungen in einer zugelassenen Psychotherapiepraxis.

Das kann, muss aber nicht in der Praxis stattfinden, in der die psychotherapeutische Sprechstunde stattgefunden hat.

In den probatorischen Sitzungen können Sie gemeinsam feststellen, ob "die Chemie" zwischen Ihnen stimmt und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Auch hierfür brauchen Sie noch keine ärztliche Überweisung oder vorherige Genehmigung von uns.

Welche Psychotherapiearten werden von der Novitas BKK übernommen?

Wir übernehmen die Kosten für folgende Therapiearten:

  • Analytische Therapie
  • Systemische Therapie 
  • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
  • Verhaltenstherapie

Für eine ambulante Psychotherapie fällt bei uns keine Zuzahlung an.

Wie gehe ich vor, wenn ein dringender Behandlungsbedarf festgestellt wurde?

Wurde in der psychotherapeutischen Sprechstunde der Bedarf für eine Akutbehandlung festgestellt, können Sie sofort mit der Behandlung beginnen.

Wir übernehmen bis zu 12 Behandlungseinheiten.

Sie brauchen keine ärztliche Überweisung oder vorherige Genehmigung von uns, sondern können sich mit der Bescheinigung „Anzeige einer Akutbehandlung“ direkt an eine psychotherapeutische Praxis wenden.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen erfolgt eine Untersuchung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, um organische Ursachen als Grund für den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf auszuschließen.

Die ärztliche Praxis bescheinigt das Untersuchungsergebnis auf dem sogenannten Konsiliarbericht und beantragt zusammen mit Ihnen die Kostenübernahme für die Therapie.

In einigen Fällen müssen wir den Therapiebedarf gutachterlich bestätigen lassen. Dies erfolgt nach Aktenlage.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie mit der Therapie beginnen.

Hierüber informieren wir Sie und den Behandelnden schriftlich.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der Therapie ist abhängig vom Bedarf und dem Therapieverfahren.

Bei Kindern und Jugendlichen können Bezugspersonen aus dem nahen Umfeld bei Bedarf mit einbezogen werden.

Dauer einer Kurzzeittherapie:

Die sogenannte Kurzzeittherapie ist eine Einzeltherapie, unabhängig vom Therapieverfahren und beinhaltet zunächst 24 Therapiestunden.

Aufgeteilt sind diese in

  • Kurzzeittherapie 1: 12 Therapiestunden,
  • Kurzzeittherapie 2: weitere 12 Therapiestunden, wenn weitere Stunden erforderlich sind. Die psychotherapeutische Praxis kann diese für Sie beantragen.

Haben Sie bereits eine Akutbehandlung bei der gleichen Psychotherapeutin oder dem gleichen Psychotherapeuten gemacht, werden diese Stunden angerechnet.

Dauer einer Langzeittherapie:

Zeichnet sich ein längerer Einzeltherapiebedarf ab, kann die psychotherapeutische Praxis bereits während der Kurzzeittherapie oder den probatorischen Sitzungen eine Langzeittherapie für Sie beantragen.

Die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen wird Ihre Therapeutin oder Therapeut mit Ihnen besprechen.

Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann es ggf. sinnvoll sein, zur Erhaltung der erreichten Ziele und zur Stabilisierung eine Nachbehandlung in Anspruch zu nehmen, die sogenannte Rezidivprophylaxe.

Bitte besprechen Sie dies mit Ihrer Psychotherapiepraxis.

Ist ein Therapeuten- oder Therapeutinnenwechsel möglich?

Das ist möglich.

Hierbei ist einiges zu beachten, wie z.B. die jetzige Therapieform oder die Anzahl der bereits erfolgten Stunden.

Hierzu berät Sie unsere Fachabteilung Kundenservice gern.

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