Medizinische Rehabilitation - Reha & Kur

Wenn die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten an Ihrem Wohnort nicht mehr ausreichen, kann eine Kur hilfreich sein. Welche Maßnahme für Sie die Richtige ist, hängt von Ihrer Erkrankung ab.

Wie unterscheiden sich die Kuren?

Eine Rehakur kommt zum Tragen, wenn Sie durch eine Erkrankung in Ihrem Alltag stark eingeschränkt sind. Dies gilt sowohl bei chronischen Krankheiten, wie auch bei akuten Ereignissen z.B. einer Knie-Op oder einem Schlaganfall. Die medizinische Rehabilitation soll dazu beitragen, dass Ihre Beschwerden oder Beeinträchtigungen gemildert oder im Idealfall beseitigt werden können.

Anschlußheilbehandlung (AHB)

Die Anschlußheilbehandlung (AHB) ist eine besondere Form der Rehabilitation. Diese wird während einer Krankenhausbehandlung beantragt und direkt im Anschluss durchgeführt. Eine Vorsorgekur kann sinnvoll sein, wenn bei Ihnen gesundheitliche Risiken vorliegen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen können. Durch die Vorsorgekur soll Ihre Gesundheit (wieder) gestärkt werden und Sie für den Alltag fit machen.

Mutter/Vater-Kind-Kuren

Mutter/Vater-Kind-Kuren sind spezielle Angebote für Eltern. Ziel ist es, eine gesundheitliche Stärkung für den Familienalltag zu erreichen. Dabei können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinder bis 12 Jahre (keine Altersgrenze für Kinder mit Behinderungen) mitnehmen. Kosten für die Mitnahme entstehen Ihnen nicht. In besonderen Fällen ist auch eine Kinderreha möglich. Diese richtet sich an chronisch erkrankte Kinder. Sind diese noch keine 12 Jahre alt, werden auch die Kosten für eine Begleitperson vom entsprechenden Kostenträger mit übernommen.

Wer übernimmt die Kosten?

Sind oder waren Sie berufstätig und haben Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, ist diese im Regelfall die erste Ansprechstelle für einen Rehaantrag. Bei Erkrankungen infolge eines Arbeitsunfalls oder einer durch den Beruf bedingten Erkrankung, erbringt die zuständige Berufsgenossenschaft die entsprechende Leistung. In allen anderen Fällen übernimmt die Novitas BKK die Kosten. Bei der Kinderreha ist ebenfalls der erste Ansprechpartner die Rentenversicherung. Bei einer ambulanten Vorsorgekur (früher auch Badekur genannt) erhalten Sie einen Zuschuss zur Unterbringung bzw. Verpflegung von uns in Höhe von 100 Euro.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Bei Kuren über die Rentenversicherung ist eine Zuzahlung von 10 Euro für längstens 42 Tage von Ihnen zu zahlen. Bei der AHB ist maximal für 28 Tage eine Zuzahlung zu leisten. Dabei werden die Tage der Zuzahlungen bei einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung angerechnet.

Bei der Kinderreha über die Rentenversicherung wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres keine Zuzahlung fällig. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Zuzahlung durch Sie zu leisten.

Wie beantrage ich eine Rehamaßnahme?

Gern schicken wir Ihnen das entsprechende Antragsformular zu. Sie finden es auch hier und können es sich selbst ausdrucken. Bitte füllen Sie das gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Arzt aus und senden uns dies zu.

Wer bezahlt meinen Lohn/mein Gehalt während der Reha?

Gern schicken wir Ihnen das entsprechende Antragsformular zu. Während einer Reha haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Weiterzahlung Ihres Gehaltes für 6 Wochen. Starten Sie schon arbeitsunfähig in die Kur und die Lohnfortzahlung endet während der Rehamaßnahme, erhalten Sie Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger. Erhalten Sie bereits Krankengeld, übernimmt die Rentenversicherung die Übergangsgeldzahlung während der Rehamaßnahme und ggf. auch im Anschluss.

Die Unterlagen dafür erhalten Sie vorab mit der Genehmigung. Bitte reichen Sie uns die Formulare weiter, damit wir Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein können.

Gibt es auch Kuren für Rentner?

Bitte sprechen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt an, ob die Notwendigkeit gesehen wird. Der Behandelnde stellt dann die notwendigen Vordrucke aus und leitet diese an uns weiter.

Wie finde ich eine passende Rehaklinik?

Wir unterstützen Sie gerne. Wenn Sie eine medizinische Reha beantragen, gibt es die Möglichkeit, eine bestimmte Rehaklinik als Wunschklinik anzugeben. Die letzte Entscheidung trifft allerdings der Kostenträger unter Berücksichtigung Ihrer Diagnose, der Dringlichkeit und Verfügbarkeit.

Unsere besonderen Angebote für Sie:

Bei Ihren persönlichen Fragen zum Thema medizinische Rehabilitation helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach unseren Kundenservice an.

Unter 0800 664 8233 erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Videoberatung

https://www.novitas-bkk.de/videoberatung/

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