Bei uns gibt’s Unterstützung!

Ein unerfüllter Kinderwunsch bedeutet für viele Paare einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die Entscheidung zur künstlichen Befruchtung gibt wieder Hoffnung auf ein Kind.

Was ist eine künstliche Befruchtung?

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann viele Ursachen haben. Kann auf natürlichem Weg keine Schwangerschaft herbeigeführt werden, kommt möglicherweise eine Befruchtung künstlich mittels medizinischer Maßnahmen, wie z.B. eine Insemination, In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in Frage. Die Behandlung erfolgt in zugelassenen Kinderwunsch-Zentren.

Gibt es Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung?

Voraussetzungen sind, dass:

  • Sie miteinander verheiratet sind und
  • Sie beide das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • Sie zu Beginn des 1. Behandlungszyklus nicht älter als 39 Jahre (Frau) oder 49 Jahre (Mann) sind.

Welche Kosten übernimmt die Novitas BKK?

Wir übernehmen für den Ehepartner oder die Ehepartnerin, der oder die bei uns versichert ist, diese 50 Prozent der Behandlungskosten und die in dem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Sie erhalten von uns einen Zuschuss bei Durchführung einer IVF oder einer ICSI von 400 Euro, für bis zu drei Behandlungsversuche je Ehepaar. Maximal jedoch in Höhe der tatsächlichen Kosten.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Voraussetzung ist ein Antrag eines zugelassenen Kinderwunsch-Zentrums. Bevor die Behandlung beginnen kann, muss der Behandlungs- und Kostenplan, von der Ärztin bzw. dem Arzt, bei uns eingereicht werden. Ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin bei einer anderen Krankenkasse versichert, muss der gleiche Behandlungsplan auch dort zur Genehmigung eingereicht werden.

Wie bekomme ich die Kosten erstattet?

Für den Zuschuss bei einer IVF oder ICSI reichen Sie uns Ihre Rechnung zusammen mit einem Zahlungsnachweis (z.B. Kopie vom Kontoauszug) ein. Die gesetzlich vorgegebene Erstattung von 50% wird direkt mit uns über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Was ist nicht zuschussfähig?

  • Behandlungen im Ausland
  • Verwendung von fremden Ei- und Samenzellen
  • die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren

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