Hilfsmittel
Verordnet werden können alle Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt sind und für Sie medizinisch erforderlich sind. Wir empfehlen unseren Kunden, sich vor einer Hilfsmittelversorgung mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir helfen Ihnen gerne, sich höhere Mehrkosten zu ersparen, bei der Auswahl eines für Sie passenden Vertragspartners und bei der Übermittlung des ärztlichen Rezeptes.
Rufen Sie uns einfach an, senden Sie uns das Rezept zusammen mit einer Einverständniserklärung über die Weitergabe Ihrer Daten (Download hier) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wie beantrage ich ein Hilfsmittel?
Sie erhalten benötigte Hilfsmittel, wenn diese von einer vertragsärztlichen Praxis verordnet werden.
Das Rezept/die Verordnung kann entweder direkt an einen Vertragspartner oder, mit einer Einverständniserklärung zur Datenweitergabe (Download hier), an unseren Fachbereich Hilfsmittel gegeben werden (auch als Kopie möglich).
Es wird dann direkt ein Vertragssanitätshaus/eine Vertragsapotheke mit der Lieferung an Sie beauftragt.
Einen für Sie passenden Vertragspartner teilt Ihnen der Fachbereich gerne mit.
Ihre Vorteile durch unsere Auftragsbearbeitung:
- Sie können Wege sparen
- Sie erhalten aus einem großen Kontingent exakt das von Ihnen benötigte Hilfsmittel
- die Hilfsmittel sind immer hochwertig und zeitgemäß
- wenn es sich z. B. um eine Verordnung größerer Mengen handelt, kümmert sich der Lieferant jederzeit rechtzeitig und unaufgefordert um bedarfsgerechten „Nachschub“
- die Hilfsmittel sind durch unsere Beschaffung durchweg preiswerter.
Das heißt, Ihr Eigenanteil wird dadurch geringer.
Welche Kosten übernimmt die novitas bkk?
Wenn ein Hilfsmittel von einer vertragsärztlichen Praxis auf einem rosa Rezept verordnet wird, übernehmen wir die Kosten für dieses, bis auf den gesetzlichen Eigenanteil.
Bitte kaufen Sie nie ein Hilfsmittel, ohne dies vorher mit uns abzustimmen. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich. Ab dem 18. Geburtstag haben Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro, zu leisten. Dies entfällt, wenn Sie eine Befreiung von Zuzahlungen haben.
Für bestimmte Hilfsmittel (z.B. orthopädische Schuhe) kommt zusätzlich noch ein Eigenanteil hinzu. Diese Eigenanteile sind immer zu zahlen, auch wenn Sie eine Befreiung von der Zuzahlung haben.
Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen für ein höherwertiges Hilfsmittel entscheiden, kommen ggf. noch Mehrkosten auf Sie zu.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzartikel) zahlen Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf.
Wie lange ist die Verordnung gültig?
Die Verordnung/das Rezept ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung einzulösen.
Was kann ich tun, wenn mein Hilfsmittel nicht mehr funktioniert?
Bitte wenden Sie sich direkt an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben.
Dieser kümmert sich
- um die Reparatur,
- bei wirtschaftlichem Totalschaden um die Neuversorgung,
- um die Beantragung der Kostenübernahme.
Ist eine zweite Hilfsmittelversorgung (Doppelversorgung) möglich?
Zweitversorgungen mit Hilfsmitteln sind nur in Einzelfällen
- aus hygienischen oder
- aus medizinischen Gründen möglich.
Der Fachbereich berät Sie hierzu gerne umfassend und individuell.
Kann ich meine Hilfsmittel bei einem Umzug mitnehmen?
Die Mitnahme von Hilfsmitteln hängt davon ab,
- ob der Umzug in ein Pflegeheim oder in eine neue Wohnung in Deutschland stattfinden soll und
- ob das Hilfsmittel Eigentum der novitas oder eines Sanitätshauses ist.
Bitte erfragen Sie dies bei dem Vertragspartner, von dem Sie Ihr Hilfsmittel erhalten haben. Sollte ein Hilfsmittel nicht mehr benötigt werden (z.B. bei Umzug ins Ausland, Tod) kümmern wir uns um die Abholung.
Kann ich Zuschüsse zu den Stromkosten für mein elektrisches Hilfsmittel beantragen?
Stromkostenzuschüsse werden im Rahmen von Jahrespauschalen zu bestimmten elektronischen Hilfsmitteln (z.B. für Elektrorollstühle) gezahlt. Die Kostenerstattung kann einfach, formlos schriftlich (auch per E-Mail) beantragt werden.
Der Fachbereich gibt detaillierte Informationen zu
- den betreffenden Hilfsmitteln,
- der Höhe der Zuschüsse und
- den notwendigen Unterlagen.
Unser Hilfsmittel-Fachbereich
Haben Sie noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich direkt an das Team aus dem Bereich der Hilfsmittelversorgung unter den Telefonnummern: 0203 545 -8070/ -8032 / -8072 oder per E-Mail.
Hilfsmittelverträge online!
Hier können Sie unsere geschlossenen Hilfsmittelverträge einsehen und downloaden:
Elektrorollstuhl, Hilfsmittel
