Hautkrebsvorsorge
Für die Vorsorge wird das so genannte Hautkrebsscreening angewandt.
Ziel des Hautkrebsscreenings ist es, Hautkrebs möglichst früh zu entdecken, denn je früher er behandelt wird, desto größer sind die Heilungschancen.
Untersucht wird die Haut auf bekannte Hautkrebsformen, wie schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) und weißer Hautkrebs mit den Unterformen Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom.
Unser besonderes Angebot: Der Hautkrebsvorsorge-Vertrag
Am Vorsorgeprogramm teilnehmen können unsere Versicherten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr jährlich, bei einer teilnehmenden vertragsärztlichen Praxis. Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich alle zwei Jahre einen Anspruch auf Hautkrebsscreening.
Mit der Teilnahme an unserem Vertrag besteht der Anspruch jedoch ebenfalls jährlich:
- im 1. Jahr über den gesetzlichen Anspruch,
- im 2. Jahr über unseren Selektivvertrag.
So funktioniert das Hautkrebsscreening
Der Ablauf:
- gezielte Anamnese
- visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich Kopfhaut sowie Körperfalten (Achselhöhle, Gesäßfalte, Genitalgegend, Leistenregion etc.)
- bei medizinischer Notwendigkeit Untersuchung tumorverdächtiger Hautveränderungen mittels Auflichtmikroskop
- Beratung über das Ergebnis mit Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen
- vollständige Dokumentation analog der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien Die Teilnahme am Versorgungsangebot erklären Sie in der vertragsärztlichen Praxis schriftlich oder elektronisch. Zugleich geben Sie dort gesondert eine Einwilligung zur Datenverarbeitung nach vorheriger datenschutzrechtlicher Information ab.
Wo kann ich die jährliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen?
Hier finden Sie die teilnehmenden vertragsärztlichen Praxen: https://sanakey.link/HKS-NovitasBKK
Kinder unter 15 Jahren
Versicherte im Alter von 0 - 14 Jahren befinden sich in der Regel in kinder- und jugendärztlicher Behandlung und werden bei dermatologischen Auffälligkeiten an eine dermatologische Praxis überwiesen. Ein jährliches Hautkrebsscreening in dieser Altersgruppe ist nach aktueller Studienlage des Berufsverbandes der Dermatologen (BVDD) nicht erforderlich.
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