Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils

Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder oft beängstigend. Daher bieten viele Krankenhäuser die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson an, das sogenannte Rooming-in. Ein Elternteil kann dann im Zimmer des Kindes mit aufgenommen werden und im Krankenhaus übernachten. Denn elterliche Nähe und Fürsorge erleichtern kleinen Patienten eine stationäre Behandlung und fördern den Genesungsprozess. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Eltern dann auch Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Mein Kind muss ins Krankenhaus

Mein Kind muss ins Krankenhaus. Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ich mich als Begleitperson mit aufnehmen lasse?

Sofern Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn Ihr Kind stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung aufgenommen wurde und Sie aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen werden. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersbeschränkung.

Muss ich einen besonderen Nachweis einreichen?

Bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres des Kindes ist die Mitaufnahme eines Elternteiles immer medizinisch nachgewiesen. Ein gesonderter Nachweis über die Notwendigkeit der Mitaufnahme ist daher nicht erforderlich. Vom zehnten bis zum zwölften Lebensjahr benötigen wir einen gesonderten Nachweis vom Krankenhaus, dass die Mitaufnahme eines Elternteiles medizinisch notwendig war.

Benötige ich dafür ein besonderes Antragsformular?

Ja, ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Krankenhaus. Bitte reichen Sie die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt mit Angabe Ihrer Krankenversicherungsnummer und der Bankverbindung ein.

Welche Leistung/Zahlung erhalte ich?

Sie erhalten Kinderpflegekrankengeld. Die Tage der stationären Mitaufnahme werden dabei nicht mit auf die begrenzten Tage des Kinderkrankengeldes angerechnet.

Weitergehende Informationen:

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Kundenberaterinnen und –berater sind unter 0800 051 6171 gerne für Sie da.

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Rooming-in, stationäre Mitaufnahme, Begleitperson

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