Ihre Alternative: Homöopathie

Alternative Heilmethoden wie die Homöopathie verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz und sind deshalb für viele Menschen eine Option. Die Homöopathie basiert auf der Annahme, dass sich bestimmte Symptome einer Krankheit mit Stoffen heilen lassen, die eine ähnliche Wirkung im Körper auslösen. So soll der Organismus angeregt werden, eigene Abwehrmaßnahmen zu entwickeln. 

Mit unserem besonderen Versorgungsvertrag bieten wir unseren Kundinnen und Kunden umfassende homöopathische Leistungen, vor allem die Erstanamnese, Folgeanamnese und Beratung. Suchen Sie sich für Ihre homöopathische Versorgung einfach eine von bundesweit circa 1.000 teilnehmenden Arztpraxen aus.

Welche Vorteile habe ich durch den besonderen Vertrag?

Der Vertrag sichert unseren Versicherten die qualifizierte Beratung und Behandlung durch speziell dafür zugelassene Vertragsarztpraxen nach den Grundsätzen der klassischen Homöopathie. Damit erhalten Sie die folgenden Leistungen:

  • Homöopathische Erstanamnese
  • Auswertung des Gesprächs (Repertorisation)
  • Notwendige Folgeanamnesen (15 min)
  • Notwendige Folgeanamnesen (30 min)
  • Homöopathische Analyse und Beratung

In welchem Bundesland wird mir der Vertrag angeboten?

Der Vertrag ist bundesweit gültig, ausgenommen ist Bremen.

Welche Qualifikation haben die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte?

Teilnehmende Medizinerinnen und Mediziner müssen die Zusatzbezeichnung Homöopathie tragen oder ein Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) besitzen. Sie sind außerdem verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen und Qualitätszirkel des DZVhÄ zu besuchen.

Wie finde ich teilnehmende Ärztinnen und Ärzte?

Für Ihre homöopathische Versorgung suchen Sie sich einfach eine Praxis in Ihrer Nähe aus, die dem Homöopathie-Vertrag beigetreten ist. Welche Praxen an dem Vertrag teilnehmen, sagt Ihnen gerne Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihr persönlicher Kundenberater. Oder besuchen Sie die Internetseite des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (bitte in der Auswahl „Kassenpraxis Sonderverträge“ anklicken).

Wie kann ich an dem Vertrag teilnehmen?

In der Praxis Ihrer Wahl erhalten Sie die Unterlagen zum Homöopathie-Vertrag. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie dort Ihre Teilnahme. Sie ist kostenfrei und selbstverständlich freiwillig. Eine Bindung im Sinne des Krankenkassenwahlrechts entsteht für Sie dadurch nicht. 

Eine Kostenübernahme bei reinen Privatärzten, bei Zahnärzten und bei Heilpraktikern ist nicht möglich.

Muss ich die Kosten für homöopathische Arzneien selbst tragen?

Die Ausgaben für homöopathische Arzneien oder Mittel einer anderen besonderen Therapierichtung wie der Phytotherapie oder Anthroposophie tragen Sie in der Regel selbst. Ein Zuschuss ist aber über das Fürsorgebudget unseres Bonusprogramm möglich.

Muss ich homöopathische Arzneimittel für mein Kind selbst bezahlen?

Nein, für Kinder unter zwölf Jahren übernimmt die Novitas BKK die Kosten, wenn sie ärztlich verordnet wurden.

Unsere besonderen Angebote für Sie:

Nutzen Sie Ihr jährliches Fürsorgebudget von 50 Euro für homöopathische Arzneien oder alternative Heilmittel bei entsprechend ausgebildetem medizinischen Fachpersonal, z. B. für:

  • Osteopathie
  • Heileurythmie
  • Teilkörpermassagen
  • Feldenkrais
  • Shiatsu

Neben der Homöopathie bietet Ihnen die Novitas BKK Zuschüsse zu weiteren alternativen Heilmethoden. Wenn Sie zwei- bzw. vier Maßnahmen des Aktiv-Bonus wahrgenommen haben, verfügen Sie über ein Zusatzguthaben, nutzbar beispielsweise für diese Extraleistungen:

  • Irisdiagnostik
  • Akupunktur
  • Chelattherapie
  • heilpraktische Behandlung
  • Osteopathie

Um an Ihr Start- oder Zusatzguthaben zu kommen, reichen Sie dafür einfach Ihre ärztliche Verordnung (entweder als Privatrezept oder grünes Rezept) zusammen mit der Quittung und Ihren Bonusunterlagen bei uns ein. Mehr erfahren Sie unter novitas-flexcheck.de.

Weiterführende Informationen:

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Kundenberaterinnen und –berater sind unter 0800 664 8233 gerne für Sie da. Oder nutzen Sie einfach unsere Videoberatung bzw. unseren Text-Chat unter https://www.novitas-bkk.de/videoberatung/

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